Beitragsordnung

gültig ab 01. Januar 2003
  

Beitragsarten

monatlich jährlich
Einzel aktiv €   4,00 €   48,00
Einzel passiv €   3,00 €   36,00
Ehepaar aktiv €   5,50 €   66,00
Ehepaar passiv €   4,00 €   48,00
Familie €   6,50 €   78,00
Jugendliche €   3,00 €   36,00
Kind €   2,50 €   30,00
Kinder (2 oder mehr) €   3,50 €   42,00
   

Festlegung folgender Einordnungen

Kinder bis 14 Jahre
Jugendliche bis 18 Jahre
Familienbeitrag schließt Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ein
Auszubildende )
Schüler, Studenten )
Wehr-, Zivildienstleistende )    wie Jugendliche
Arbeitslose )
Einstufung auf passiv Antrag beim Vorstand
Damit eine richtige Einordnung erfolgen kann, müssen Änderungen (Ende der Ausbildung, Zeit des Wehr-/Zivildienstes, Arbeitslosigkeit) dem Kassenwart gemeldet werden
   

Fälligkeit der Beiträge

Bei erteilter Einzugsermächtigung werden Ende April/Anfang Mai die Jahresbeiträge abgebucht. Auf Wunsch ist eine Aufteilung möglich.

Selbstzahler werden gebeten, ihren Beitrag bis Ende April zu zahlen.